Familienbonus Plus und Familienbeihilfe: Überblick
Stand: 19. Oktober 2026.
Familienbeihilfe ist Geld aufs Konto. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Lohn- oder Einkommensteuer senkt, aber nicht auszahlt, wenn keine Steuer da ist. Beides wird oft vermischt. Hier die Begriffe, die amtlichen Beträge und die Stellen, bei denen ihr den eigenen Anspruch prüft – ohne Haushaltsrechnung.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine Transferleistung. Sie hängt vom Alter des Kindes und von der Zahl der Kinder ab, für die sie gewährt wird. Für die Kalenderjahre 2026 und 2027 gelten laut oesterreich.gv.at (verantwortlich: Bundeskanzleramt, Stand 12.01.2026) monatlich:
| Alter des Kindes | Betrag pro Monat |
|---|---|
| ab Geburt | 138,40 Euro |
| ab 3 Jahren | 148 Euro |
| ab 10 Jahren | 171,80 Euro |
| ab 19 Jahren | 200,40 Euro |
Die Geschwisterstaffelung erhöht den Betrag für jedes Kind, unter anderem um 8,60 Euro bei zwei Kindern und um 21,10 Euro bei drei Kindern (weitere Stufen auf der Amtsseite). Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 189,20 Euro pro Monat. Im August kommt für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren ein Schulstartgeld von 121,40 Euro dazu, ohne Extra-Antrag.
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt, 70,90 Euro pro Kind und Monat für 2026 und 2027. Das ist steuerlich ein Absetzbetrag in Form einer Negativsteuer, kein Teil der Familienbeihilfe. Die Gutschrift der Familienbeihilfe erfolgt laut Amtsseite spätestens am 8. des Monats auf ein SEPA-Konto.
Leben die Eltern im gemeinsamen Haushalt, steht der Anspruch nach der gesetzlichen Vermutung der Mutter zu; ein Verzicht zugunsten des anderen Elternteils ist mit den Formularen Beih100 und Beih99 möglich. Anträge laufen über das Finanzamt Österreich, in der Praxis oft über FinanzOnline.
Offizielle Seiten: Höhe der Familienbeihilfe und Familienbeihilfenbeträge des Bundeskanzleramts. Den eigenen Betrag rechnet ihr mit den Rechnern dort oder der Arbeiterkammer, nicht mit einer Ratgeberseite.
Mehrkindzuschlag
Eltern mit drei oder mehr Kindern können den Mehrkindzuschlag bekommen. Laut BMF beträgt er 2026 monatlich 24,40 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Das Familieneinkommen des Vorjahres darf 55.000 Euro nicht übersteigen. Der Zuschlag wird auf Antrag vom Finanzamt ausbezahlt. Details: BMF, Steuerabsetzbeträge.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommen- oder Lohnsteuer. Er kann die Steuer bis auf null senken, aber keine negative Steuer erzeugen. Er steht zu, solange Familienbeihilfe (auch erhöhte) bezogen wird. Laut BMF-FAQ „Familienbonus Plus ab 2027“:
- bis zum 18. Geburtstag: 166,68 Euro monatlich (2.000,16 Euro im Jahr bei ganzjährigem Anspruch)
- danach, solange Familienbeihilfe fließt: 58,34 Euro monatlich (700,08 Euro im Jahr)
Beantragung entweder laufend über die Lohnverrechnung beim Arbeitgeber (aktuelles Formular in der Formularsammlung des BMF) oder nachträglich in der Arbeitnehmerveranlagung. Wer den Bonus schon in der Lohnverrechnung hat, muss ihn in der Veranlagung trotzdem angeben, sonst drohen Rückforderungen – so oesterreich.gv.at (Stand 07.09.2026).
Ab 2027 gelten laut BMF andere Aufteilungsregeln, sobald das Kind das 4. Lebensjahr vollendet hat und keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird: Statt 100 Prozent für eine Person sind dann 50/50 oder 75/25 vorgesehen, mit Ausnahmen, wenn ein jüngeres Kind oder ein Kind mit erhöhter Familienbeihilfe im Haushalt lebt. Die genaue Variante steht in den BMF-FAQ ab 2027. Für 2026 gelten noch die bis dahin veröffentlichten Aufteilungsregeln auf oesterreich.gv.at.
Wer so wenig verdient, dass der Bonus nicht wirkt, kann unter Voraussetzungen den Kindermehrbetrag bekommen. oesterreich.gv.at nennt aktuell 700 Euro jährlich pro Kind (Stand 01.01.2026). Der Betrag kommt über die Veranlagung, nicht monatlich mit der Beihilfe.
Wo ihr offiziell nachschaut
- Familienbeihilfe und Beträge: oesterreich.gv.at und Bundeskanzleramt, Sektion Familie
- Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag, Formulare: bmf.gv.at, FinanzOnline, Finanzamt Österreich
- Unklare Fälle: Arbeiterkammer, Steuerberatung. Diese Seite rechnet keine Beispiele durch.
Häufige Fragen
Ist der Familienbonus Plus dasselbe wie die Familienbeihilfe?
Nein. Die Beihilfe wird ausgezahlt. Der Bonus mindert die Steuer. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirkt der Bonus nicht; dann kann der Kindermehrbetrag in Betracht kommen.
Ändern sich die Beihilfenbeträge 2027?
Laut Bundeskanzleramt bleiben die Beträge 2026 und 2027 auf dem Niveau von 2025. Die nächste Valorisierung ist dort später vorgesehen. Vor der Auszahlung die Amtsseite des Jahres prüfen.
Quellen
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